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AG Marburg, 28.09.2018 - 9 C 350/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vermieters als Bumerang?!
Verfahrensgang
- AG Marburg, 28.09.2018 - 9 C 350/18
- LG Marburg, 25.03.2019 - 5 S 98/18
- LG Marburg, 13.05.2019 - 5 S 98/18
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.04.2007 - VIII ZR 223/06
Anforderungen an die Form eines Verzichts auf die Kündigung eines …
Auszug aus AG Marburg, 28.09.2018 - 9 C 350/18
Im Übrigen ist nach BGH VIII ZR 223/06 der Verzicht des Vermieters auf sein Recht, das Wohnraummietverhältnis wegen Eigenbedarfs zu kündigen auch als allgemeine Geschäftsbedingung wirksam, bedarf lediglich, wenn er für mehr als 1 Jahr gelten soll, gem. § 550 Satz 1 BGB der Schriftform, die vorliegend eingehalten wurde.
- LG Marburg, 25.03.2019 - 5 S 98/18
Schriftformerfordernis bei Unterzeichnung von Mietverträgen per E-Mail-Sendungen
das Urteil des Amtsgerichts Marburg vom 28.09.2018 zum Az. 9 C 350/18 (82) aufzuheben und. - LG Marburg, 13.05.2019 - 5 S 98/18
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vermieters als Bumerang?!
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der des Amtsgerichts Marburg vom 24.08.2018, (Az. 9 C 350/18(82), wird zurückgewiesen.